Ein Impressum muss den Namen, die Anschrift (ladungsfähige), E-Mail und Telefonnummer des Anbieters enthalten, bei Unternehmen auch Rechtsform, Vertretung und Registernummer. Es muss leicht auffindbar sein, etwa über den Link „Impressum“. Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten ist zusätzlich der Verantwortliche nach § 55 MStV zu nennen, bei Freiberuflern (Ärzte, Anwälte etc.) sind Kammer- und Berufshaftpflichtangaben nötig.
Grundlegende Pflichtangaben (nach § 5 DDG)
- Name des Anbieters/Diensteanbieters: Vor- und Nachname bei Einzelpersonen, vollständiger Firmenname bei Unternehmen.
- Anschrift: Vollständige, ladungsfähige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) – ein Postfach reicht nicht aus.
- Kontakt: E-Mail-Adresse und eine weitere schnelle Kontaktmöglichkeit (z.B. Telefonnummer).
- Rechtsform (bei Unternehmen): Z.B. GmbH, AG, GbR, einschließlich Vertretungsberechtigte (z.B. Geschäftsführer).
- Registerangaben: Handels-, Vereins-, Partnerschafts-, Genossenschaftsregister mit Registernummer, falls vorhanden.
- Umsatzsteuer-ID: Falls vorhanden.
Zusätzliche Pflichten je nach Tätigkeit
- Zuständige Aufsichtsbehörde: Bei zulassungspflichtigen Berufen (z.B. Makler, Finanzanlagenvermittler).
- Kammerzugehörigkeit: Bei reglementierten Berufen (z.B. Ärzte, Architekten).
- Inhaltlich Verantwortlicher: Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten (§ 55 MStV).
- OS-Plattform: Hinweis auf die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung ist ratsam.
Formale Anforderungen
- Erreichbarkeit: Leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar (maximal zwei Klicks).
- Link-Bezeichnung: Der Link muss „Impressum“ oder „Kontakt“ heißen.